: Räumungsklagen für „Elisa“
ABRISS Die letzten MieterInnen der Wohnanlage Elisa sollen weichen
Die Auseinandersetzung um die vom Abriss bedrohte Wohnanlage Elisa in Hamm geht in die nächste, vielleicht letzte Runde. „Vier Bewohner sind auf Rückgabe ihrer Wohnung an die Genossenschaft verklagt worden“, sagt Annika Patzelt von der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft (VHW), der Eigentümerin der Häuser. Die Klagen werden vor dem Amtsgericht St. Georg verhandelt. Die Entscheidung des Gerichts wird für November erwartet. Der restliche Teil der ehemals 122 MieterInnen ist bereits auf Grundlage einer zwischen VHW und Mieterverein ausgehandelten Rahmenvereinbarung ausgezogen.
Den Abriss der Backsteinbauten aus den Zwanzigern plant die VHW schon seit mehreren Jahren. 2013 hatte sich der Bauunterausschuss von Hamm-Nord gegen einen Abriss ausgesprochen, doch nun ist der Abriss und auch der Neubau „Elisa II“ genehmigt. Entstehen soll ein moderner „Neubau mit mehr als 100 öffentlich geförderten Wohnungen“, sagt die VHW. Allerdings: Abgerissen werden 122 Wohnungen. Um sich dagegen zu wehren, gründeten einige BewohnerInnen die Initiative „Rettet Elisa“. Anstelle von Abriss und Neubau fordern sie die Sanierung.
Die Initiative befürchtet eine Verdopplung der Mieten in den neu gebauten Wohnungen. Jetzt sind es 4,50 Euro. Die VHW garantiert für Altmieter eine Kaltmiete von 5,90 Euro pro Quadratmeter. „Rettet Elisa“ sieht das kritisch, denn die neuen Wohnungen werden größer. Damit sind die Altmieter, die das Wiedereinzugsangebot angenommen haben, dennoch einer Mieterhöhung ausgesetzt.
Über den Ausgang der Räumungsklagen scheint man sich bei der VHW indes keine großen Sorgen zu machen. Seit Montag werden die Backsteinmauern abgerissen, um die Fernwäremeanschlüsse für den Neubau zu legen. In der Nachbarschaft soll das jedoch auch ohne die Zerstörung der Grünflächen, die von den Bewohnern selbst bepflanzt wurden, gegangen sein, kritisiert „Rettet Elisa“. „Wir haben den Eindruck, dass die schöne Ansicht des Hauses am Elisabethgehölz mit den durch uns gepflegten Gärten der VHW ein Dorn im Auge ist“, sagt ein Mitglied, das jedoch anonym bleiben möchte. „Baustelle und Bauzäune werden mindestens zwei Monate lang den Eindruck erwecken, der Abriss sei unausweichlich.“
Entschieden sind die anhängigen Klagen bisher aber nicht. Nach Aussage einer Bewohnerin sollen bisher nicht allen der verbliebenen Mietparteien gekündigt worden sein. Eine entsprechende Nachfrage beantwortete die VHW nicht.
Juristische Erfolgschancen für die Noch-Mieter sieht jedoch auch Wilfried Lehmpfuhl vom Mieterverein nicht. Denn der Bundesgerichtshof urteilte in einem anderen Fall bereits, dass ein Abriss von Wohnungen gerechtfertigt sein kann, wenn danach geförderte Wohnungen errichtet werden. HST