: Entscheidung über Hafterleichterung nächste Woche
Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger sieht auch nach neuestem Stand der Dinge keinen Grund für Klar-Begnadigung
BERLIN dpa ■ Das Landgericht Karlsruhe will Anfang nächster Woche über Hafterleichterungen für den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar entscheiden. Gleichzeitig wurde am Donnerstag bekannt, dass die Kontaktperson aus der RAF-Szene, die vertraulich den Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback zum damaligen Tathergang informiert hat, der Justiz bekannt ist.
Beide Vorgänge können Einfluss auf die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler über eine Begnadigung Klars haben, der bislang als einer der möglichen Mörder Bubacks gilt. Ein Informant „aus dem Bereich der RAF“ hatte Buback angerufen und gesagt, dass Klar bei der Ermordung seines Vaters nicht zu den Tätern gehörte. Für Buback ist es wichtig zu wissen, wer die Schüsse auf seinen Vater abgegeben hat. Ob das auf Klars Gnadengesuch einen Einfluss habe, wolle er nicht beurteilen, sagte Buback am Mittwochabend nach einem Treffen mit Köhler.
Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger berichtete, der Informant Bubacks habe zunächst ihn angerufen und gesagt, etwas zum Gnadenverfahren des inhaftierten Ex-RAF-Terroristen Christian Klar beitragen zu wollen. Daraufhin habe er den Kontakt zu Buback hergestellt. Pflieger sieht auch jetzt keinen Grund für die Begnadigung des Ex-RAF-Manns. Dass Klar möglicherweise nicht der Todesschütze auf dem Motorrad gewesen sei, der am 7. April 1977 den damaligen Generalbundesanwalt Buback ermordet habe, sei „nichts Neues“.
Die anstehende neue Entscheidung über die Hafterleichterung für Klar geht auf einen Antrag seines Anwalts zurück. Er war vor Gericht gezogen, weil die ursprünglich in Aussicht gestellten Lockerungen gestoppt worden waren: Klar hatte in einem Grußwort an eine Rosa-Luxemburg-Konferenz fundamentale Kapitalismuskritik geäußert.