TÖTUNGSFALL GRIMM : Urteil rechtskräftig
Der Fall der Tötung des Frankfurter Industriellensohns Andreas Grimm ist juristisch abgeschlossen. Der BGH in Karlsruhe hat die Verurteilung des geständigen Täters Jens A. zu elf Jahren Haft wegen Totschlags bestätigt. Der Beschluss wurde gestern veröffentlicht. Die von Grimms Vater eingelegte Revision blieb ohne Erfolg. (ap)