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Archiv-Artikel

ALG II: Gericht legt Miethöhe fest

CELLE dpa ■ Eine Wohnung für alleinstehende Hartz-IV-EmpfängerInnen in Hannover darf 385 Euro Warmmiete kosten. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen gestern. Eine 52-Jährige aus der Landeshauptstadt hatte gegen die Arbeitsagentur geklagt, weil diese sie aufgefordert hatte, in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Die Agentur hatte zuvor die Mietzuschüsse von 528 auf 328 Euro gekürzt. Der Forderung der Frau nach Zuschüssen in voller Höhe stimmte der Senat nicht zu, weil er die Wohnung mit 84 Quadratmetern für zu groß hielt. Er rügte auch, dass sich die Frau nicht um eine kleinere Wohnung bemühte. (Az.: L7AS494/05)