piwik no script img

Archiv-Artikel

Der AKW-Check

Prüfkatalog für EU-Kraftwerke ähnelt deutschen Anforderungen. Terrorrisiken nicht berücksichtigt

FREIBURG taz | Anders als in der kürzlich von der Reaktor-Sicherheitskommission vorgestellten Überprüfung deutscher Reaktoren, spielt in dem europäischen Prüfkatalog das Risiko von Terroranschlägen vorerst keine Rolle; erst in einem zweiten Schritt soll dieses Thema behandelt werden, wobei ein Termin noch nicht feststeht. In Deutschland waren unter dem Stichwort „terroristische Einwirkungen“ sowohl physische Anschläge auf die vitalen Funktionen des Kraftwerks wie auch Angriffe von außen auf rechnerbasierte Steuerungen und Systeme analysiert worden.

Die anderen Kriterien der EU sind jenen ähnlich, die bei den Analysen in Deutschland zugrunde gelegt worden waren. So sollen auch auf EU-Ebene die Gefahren sämtlicher Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben und Tsunamis, aber auch die Folgen extremer Kälte und Hitze bewertet werden. Weitere Aspekte sind der Zusammenbruch der Stromversorgung innerhalb eines Atomkraftwerks, ein langandauernder Notstromfall und der Ausfall des Kühlwassers. Risiken durch menschliches Versagen, wie etwa Flugzeugunglücke im Bereich von Reaktoren oder Explosionen auf vorbeifahrenden Schiffen, sollen ebenfalls analysiert werden.

Die Kraftwerksbetreiber selbst sollen die notwendigen Daten aller ihrer Meiler unter der Aufsicht der nationalen Regulatoren zusammentragen. Anschließend sollen die Ergebnisse den Nuklear-Aufsichtsbehörden der anderen EU-Länder zur Kontrolle zugänglich gemacht werden. Diese sind in der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) zusammengeschlossen. Die Überprüfung der eingereichten Daten soll spätestens bis Ende April 2012 abgeschlossen sein.

Rechtliche Konsequenzen allerdings wird es für die Betreiber nicht geben, wenn ein Atomkraftwerk den vorgegebenen Kriterien nicht standhält. Die Kommission sieht sich nicht mit den dafür nötigen Kompetenzen ausgestattet. Sie verweist nun alleine auf die Möglichkeit, dass anschließend die Öffentlichkeit in den betreffenden Ländern Druck machen könne. Denn immerhin sollen alle Endberichte der nationalen Aufsichtsbehörden ebenso wie die Stellungnahmen der Experten aus anderen Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Bernward Janzing