piwik no script img

Archiv-Artikel

Friedrich will Anti-Terror-Gesetze überprüfen

TERRORISMUS Bis Ende Juni wird entschieden, welche Maßnahmen verlängert oder verändert werden

BERLIN afp/dapd | Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich mit seinen Amtskollegen in den Ländern darauf verständigt, die zum Jahresende auslaufenden Anti-Terror-Gesetze einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Es sei richtig, jedes Gesetz vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Praxis einzeln zu bewerten, sagte der Politiker gestern in Berlin nach einem Gespräch der Innenminister zur Sicherheitslage. Bis Ende Juni solle entschieden sein, welche Vorschriften verlängert, welche modifiziert werden.

Friedrich sagte, ausschlaggebend müssten bei der Evaluierung Darstellungen des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz darüber sein, welche Instrumente bei der Terrorabwehr zum Einsatz kamen und effizient gewesen seien.

In den letzten Tagen war über die Anti-Terror-Gesetze heftig gestritten worden. Während die Union für eine Verlängerung warb, unterstützten Politiker der FDP die skeptische Haltung von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Die Landesinnenminister von Union und SPD stellten sich nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung hinter die Forderung von Friedrich nach einer Verlängerung der Gesetze. Es sei die einhellige Auffassung, dass ein Verzicht auf diese Gesetze „aus fachlicher Sicht nicht zu verantworten wäre“, zitierte das Blatt den Vorsitzenden der Konferenz, Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU).

Rhein forderte ein schnelles Handeln sowohl zu den Anti-Terror-Gesetzen als auch zur von Friedrich gleichfalls geforderten Vorratsdatenspeicherung. Er rief Leutheusser-Schnarrenberger auf, ihren Widerstand gegen beide Vorhaben aufzugeben. „Die Freiheit wird nicht durch rechtstaatliche Sicherheitsgesetze bedroht, sondern durch den islamischen Terrorismus“, sagte der CDU-Politiker.

Leutheusser setzt sich dafür ein, nur einen Teil der Anti-Terror-Gesetze zu verlängern und auf eine generelle Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Auch Petra Pau (Linke) forderte eine generelle Überprüfung aller Anti-Terror-Gesetze und einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung. „Die Bedrohung durch den Terrorismus ist real, deshalb brauchen die Sicherheitsbehörden geeignete Instrumente“, erklärte der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland. Es müsse aber geprüft werden, „welche Mittel verhältnismäßig sind und welche in inakzeptabler Weise in die Rechte des Einzelnen eingreifen“.

De Maizière wies Forderungen Leutheussers und weiterer FDP-Politiker nach Auflösung des Militärgeheimdienstes MAD zurück. Aus einem vertraulichen Papier seines Hauses gehe hervor, dass de Maizière den militäreigenen Geheimdienst für unverzichtbar halte, berichtete Die Welt. Dabei gehe es besonders um die Extremismusbekämpfung. Vor allem die rechtsextremistische Szene habe „eine deutliche Affinität zum Militär“, heißt es. In diesem Bereich gehe der MAD jährlich rund 660 Verdachtsfällen nach.

Leutheusser hatte vorgeschlagen, die bisherigen Aufgaben des MAD dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu übertragen. Ahrendt argumentierte in Berlin, der MAD sei „ein überflüssiger Geheimdienst“, da der Verfassungsschutz bei der Extremismusbekämpfung „bessere Erkenntnisse“ habe und über „deutlich mehr Erfahrung“ verfüge.