: Kein Kindergeld für Geduldete
MÜNCHEN afp ■ Kinder von Ausländern, die sich nur geduldet in Deutschland aufhalten, bekommen weiterhin kein Kindergeld. Dies ist rechtmäßig, heißt es in einem gestern bekannt gegebenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Er wies damit die Klage einer fünfköpfigen Familie aus Bosnien-Herzegowina ab, die seit 1992 in Deutschland lebt, aber erst 1999 einen festen Aufenthaltstitel und damit auch Kindergeld bekommen hat. (Az.: III R 93/03) Nach dem deutschen Kindergeldrecht sollen Ausländer nur Kindergeld bekommen, wenn sie voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben und mindestens eine Aufenthaltsberechtigung, eine -erlaubnis oder eine -befugnis besitzen. Ausländer mit nur einer Duldung sind weiterhin von der Regelung, die seit Anfang 2006 in Kraft ist, ausgeschlossen.