: Justiz vereinfacht Familienverfahren
BERLIN dpa ■ Die rechtlichen Verfahren zwischen zerstrittenen Ehepartnern sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Künftig soll ein Gericht für alle Familienstreitigkeiten zuständig sein. Der von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern vorgelegte Gesetzentwurf will zudem die mehr als 100 Jahre alten Regeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit neu fassen. Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten. Die auch vorgesehene Vereinfachung von Scheidungsverfahren scheiterte an Vorbehalten aus dem Bundestag. Die Reform schafft ein Großes Familiengericht, das über alle Ehe und Familie betreffende Streitigkeiten entscheidet. Bisher sind Familiengerichte für Scheidungs- und Unterhaltsfragen sowie für Güterrecht zuständig, Amts- und Landgerichte für vermögensrechtliche Streitigkeiten, die für Unterhaltspflicht oder Zugewinnausgleich bedeutsam sind.