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Archiv-Artikel

„BESTES MÖBELHAUS“ Höffner darf nicht mit Testurteil werben

POTSDAM | Möbel Höffner darf laut dem Landgericht Potsdam nicht mehr mit dem Testurteil „Bestes Möbelhaus“ werben. Das vom Deutschen Institut für Service-Qualität verliehene Testsiegel sei irreführend, weil der Test erhebliche methodische Mängel aufweise und den falschen Eindruck erwecke, das Institut sei eine staatlich anerkannte Einrichtung. Damit schlossen sich die Richter der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands an, der das Möbelhaus wegen der umstrittenen Test-Werbung verklagt hatte. (taz)