AMTSGERICHT HANNOVER
: Keine Eintragung von drittem Geschlecht

HANNOVER | Das Amtsgericht Hannover hat am Dienstag einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von „weiblich“ in „inter“ oder „divers“ abgelehnt. Nach dem Personenstandsgesetz seien die Angaben „inter“ oder „divers“ gesetzlich nicht vorgesehen. Möglich seien „weiblich“, „männlich“ oder gar keine Angabe. Antragsteller war ein 25-jähriger Niedersachse. Nach Schätzungen leben in Deutschland rund 80.000 Menschen ohne klar bestimmbares Geschlecht. (dpa)