: Nicht so gern vor der eigenen Haustür
SICHERUNGSVERWAHRUNG Die norddeutschen Justizminister haben sich für eine Kooperation ausgesprochen
Die Justizminister von Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich am Donnerstag in Schwerin dafür ausgesprochen, bei der Verwahrung gefährlicher Straftäter nach Haftende künftig zusammenzuarbeiten. Ziel sei, an bereits vorhandenen Standorten flexible Unterbringungs- und Nachsorgemöglichkeiten für die derzeit 79 Sicherungsverwahrten in der Region zu schaffen.
„Ich begrüße es, dass wir unter den Nordländern bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten und ihrer Betreuung nach einer möglichen Entlassung zusammenarbeiten wollen“, sagte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek. Standortentscheidungen sind nicht gefallen.
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) favorisiert eine nordweite Anstalt – jenseits von Mecklenburg-Vorpommern, wo es derzeit sieben Sicherungsverwahrte gibt. Die Möglichkeiten in den anderen Ländern seien besser. Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) sprach sich auch für eine Kooperation aus, sieht in Schleswig-Holstein aber keine geeignete Immobilie.
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) hält eine Zusammenarbeit bei der Sicherungsverwahrung für sinnvoll, gab aber zu bedenken, dass ein einziger Standort für alle Sicherungsverwahrten den Anwohnern wohl nur schwer zu vermitteln sei. Niedersachsen halte am Plan fest, eine Einrichtung mit bis zu 50 Plätzen für Sicherungsverwahrte zu schaffen, sagte ein Pressesprecher des Justizministeriums. Allerdings müsse erst die bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zur Sicherungsverwahrung abgewartet werden. Denkbar sei, die Sicherungsverwahrung auf ein oder zwei Bundesländer zu verteilen.
Die Neuorganisation ist nötig, weil ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vorsieht, dass Sicherungsverwahrte ab 2013 getrennt von Häftlingen untergebracht werden und mehr Therapiemöglichkeiten bekommen sollen. ILK