Zur Grundschule nebenan

betr.: „Erste Erfolge der Edeleltern“

Von „Edeleltern“ ist mir nichts bekannt. Es handelt sich bei den meisten von ihnen, die ich vor dem Verwaltungsgericht vertrete, um Eltern betroffener Einschulungskinder. Diesen hat die Verwaltung durch ihre unsägliche „Klassenlotterie“ die Einschulung in der Grundschule „nebenan“ verweigert. Mit dem BVV- Beschluss sind die Eltern aber mit ihrer Absicht, ihren Kindern doch noch den Schulweg über die Straße zu ermöglichen, noch längst nicht am Ziel.

LUTZ HAMBUSCH, Berlin

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