Erstes Schnellurteil

Steinewerfer erhält zehn Monate ohne Bewährung

ROSTOCK rtr/taz ■ Gestern wurde der erste Steinewerfer vom Amtsgericht Rostock in einem beschleunigten Verfahren verurteilt. Wegen schweren Landfriedensbruchs und Körperverletzung wurde er zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er während der Kundgebung am Samstag aus einer Gruppe heraus mehrfach Steine gezielt auf Polizisten warf, um diese zu verletzen. Die ganze Gruppe sei ähnlich vorgegangen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am heutigen Mittwoch müssen sich sechs weitere mutmaßliche Randalierer vor dem Amtsgericht verantworten. Auch ihnen wird schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Etwa 130 Personen waren am Wochenende festgenommen worden. Gegen neun war am Sonntagabend vom Amtsgericht Rostock Haftbefehl erlassen worden. Landfriedensbruch kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. WAHN