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Embryo-Test: Kasse zahlt nicht

KASSEL afp ■ Die gesetzlichen Krankenkassen müssen keine Gentests an Embryonen bezahlen. Mit dem Urteil wies das Sozialgericht (SG) Berlin die Klage einer 32-jährigen Frau ab, die befürchtet, einen vererblichen Gendefekt an ihre Kinder weiterzugeben. Die Präimplantationsdiagnostik sei in Deutschland weiterhin umstritten und daher nicht im Leistungskatalog der Kassen enthalten, urteilten die SG-Richter. Die 32-Jährige hat einen Gendefekt, der statistisch bei jedem zweiten Sohn zu lebensbedrohlichen Gewebewucherungen im Blut führt. Töchter werden selbst nicht krank, jede zweite gibt die genetische Störung aber ihrerseits an ihre Kinder weiter. Um gesunde Kinder zu haben, entschied sich die Frau mit ihrem Partner für eine künstliche Befruchtung. Dabei sollten die Embryonen vorher untersucht und nur gesunde Embryonen eingepflanzt werden. Ihre Klage, die Krankenkasse müsse dies bezahlen, wies das SG nun ab. (Az.: S 86 KR 660/04)