: Flatrate-Besäufnisse schon jetzt unzulässig
BERLIN ap ■ Flatrate-Partys zum Zwecke des „Komasaufens“ sind nach geltendem Recht schon jetzt unzulässig. Die Bundesregierung wies gestern darauf hin, dass solche Veranstaltungen mit übermäßigem Alkoholangebot zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen können. Dies sei bereits im geltenden Gaststättengesetz vorgesehen und könne angewendet werden. Darauf habe auch der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ in einem Beschluss noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Wirtschaftsstaatssekretär Walther Otremba erklärte: „Ich hoffe, dass wir hiermit einen unbürokratischen und vor allem schnell und effektiv durchsetzbaren Beitrag zur Reduzierung des Alkoholkonsums von Jugendlichen und jungen Erwachsenen schaffen konnten.“ Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, begrüßte die rechtliche Klarstellung.