: urteil im oldenburger gammelfleisch-prozess
Sieht aus, als hätte der Fleischgroßhändler Alfons B. aus Lastrup (links) zusammen mit seinem Anwalt gestern im Landgericht in Oldenburg ein milderes Urteil erwartet. Milder jedenfalls als die Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, zu der ihn die Richter verurteilten. Der 47-Jährige habe tonnenweise Fleisch an Kunden verkauft, das mit Wasser aufgespritzt oder betrügerisch etikettiert war, verkündete das Gericht. Verurteilt wurde Alfons B. wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung. Neben der Freiheitsstrafe verhängten die Richter ein Berufsverbot für fünf Jahre. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten sowie ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. dpa/taz / Foto: dpa