EINSATZ VON V-LEUTEN
: Innenministerium plant Gesetzentwurf

BERLIN | Der Einsatz von V-Leuten beim Verfassungsschutz soll laut Focus erstmals gesetzlich geregelt werden. Nach einem Gesetzentwurf des Innenministeriums dürfen V-Leute zwar Mitglied einer strafbaren Vereinigung sein, aber nicht dazu eingesetzt werden, diese zu gründen oder zu steuern. Szenetypisches strafbares Verhalten wie das Verwenden von Hakenkreuzen soll erlaubt sein. Laufen Einsätze „aus dem Ruder“, weil der V-Mann „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begeht, müssen sie beendet werden. (dpa)