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Archiv-Artikel

ARBEITSZEUGNIS Note 3 steht für Durchschnittliches

ERFURT | Das Bundesarbeitsgericht hat Hoffnungen von Beschäftigten enttäuscht, sich künftig leichter eine bessere Gesamtbewertung im Arbeitszeugnis zu erstreiten. Es hielt gestern an seiner Linie fest, wonach die Formulierung „zu unserer vollen Zufriedenheit“ – dies entspricht der Note 3 – eine durchschnittliche Leistung beschreibt. Wer eine bessere Bewertung wolle, müsse genaue Gründe dafür darlegen. Eine 25-Jährige wollte sich die Bewertung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ erstreiten. (dpa)

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