beginen vor gericht
: Idealismus schützt vor Konkurs nicht

Sie habe aus reinem Idealismus gehandelt und aufgrund ihrer persönlichen Haftung teuer dafür zahlen müssen, betonte Erika Riemer-Noltenius, als sie gestern vor dem Amtsgericht das „letzte Wort“ bekam. Die renommierte Bremer Frauenrechtlerin hatte sich in ein 40-Millionen-Projekt gestürzt – der Konkursverwalter verwaltet 23 Millionen Euro Gläubiger-Forderungen.

Kommentar von Klaus Wolschner

Der Amtsrichter kann in einem Strafverfahren nur die juristische Schuld der Angeklagten bewerten. Da wirkt guter Wille immerhin strafmildernd.

Viel Verständnis fand vor Gericht die politische Wertung des Verteidigers, dass die Wirtschaftsförderung in Bremen diesen Namen nicht verdiene – jedenfalls nicht im Fall der Beginen. Sie waren offenbar zwischen die Fronten verschiedener Interessen in der Wirtschaftsverwaltung geraten. „Schade, wenn man sich auf Politikerworte nicht verlassen kann“, meinte der Verteidiger in Anspielung auf weitreichende Erklärungen des damaligen Bürgermeisters Henning Scherf. Der hatte Zuschüsse versprochen, die von der Verwaltung nicht bewilligt worden waren. Jedenfalls nicht rechtzeitig. Als die Expo vorbei war, ließ Bremen das Prestige-Projekt fallen, urteilte der Verteidiger. Auch das heilt jedoch keine Insolvenzverschleppung.