verboten
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Guten Tag, meine Damen und Herren!

Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hat gestern entschieden: Auch eine Baskenmütze kann unter das Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen fallen. Damit wurde die Klage einer Muslimin abgewiesen, die gegen ihre Abmahnung vorgegangen war. Die Türkin hatte jahrelang ein Kopftuch getragen – und seit dem Verbot eine Baskenmütze. Aber was wird sein, wenn die Muslimin jetzt mit Badekappe oder Baseballmütze unterrichtet? Und was ist mit all den baskischen Musliminnen, die in NRW unterrichten? Gilt für die das Gleiche? Und was, wenn sie auf die Baskenmütze verzichten, aber eine Perücke tragen? Ein juristisch unlösbarer Fall? Ja – es ist:

Ein klarer Fall für Gott!