Volksbegehren nur mit Ausweis

Der Senat will auf seiner heutigen Sitzung im Roten Rathaus das neue Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheide beschließen. Die Berliner hatten im vergangenen Herbst der Verfassungsänderung zugestimmt, wonach die Durchführung von Volksbegehren erleichtert werden sollte. Bisher fehlte nur das entsprechende Ausführungsgesetz. Dieses soll nun von der rot-roten Regierung entschieden und umgesetzt werden. In den neuen Bestimmungen wird unter anderem erlaubt sein, dass Unterschriften für den zweiten Schritt eines Volksbegehrens auch auf der Straße und nicht nur in Bürgerämtern gesammelt werden dürfen. Außerdem sind in Zukunft auch Sammellisten statt der bisher vorgesehenen Unterschriftenbögen gestattet. Der Verein „Mehr Demokratie“ begrüßte das Änderungsgesetz, kritisierte aber zugleich, dass bei der Unterschriftensammlung auf der Straße der amtliche Personalausweis gezeigt werden müsse. Das sei eine „gravierende Einschränkung der freien Sammlung“, so der Verein. ROLA