: Klarstellung für Richter
Neues Gesetz mit Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch
FREIBURG taz ■ Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf „zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“.
Der Entwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bringt wenig Neues und stellt vor allem klar, was bisher schon möglich ist, damit die Richter von den Möglichkeiten auch Gebrauch machen. Das Familiengericht „kann die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen treffen“, hieß es bisher im Gesetz. Jetzt sollen die Maßnahmen einzeln aufgezählt werden, so können die Eltern zu einer Erziehungsberatung verpflichtet werden. CHR
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