: Strafen statt Reden
Uni-Präsidentin Auweter-Kurtz bringt Studierende vor Gericht, weil sie unangemeldet zu ihrer Amtseinführung kamen. Ein Gespräch lehnte sie ab
VON KAIJA KUTTER
Ob die beiden Studenten, die unangemeldet bei der Amtseinführung der neuen Uni-Präsidentin Monika Auweter-Kurtz erschienen, Hausfriedensbruch begangen haben, ist offen. Das Amtsgericht hat gestern darüber verhandelt, kam aber zu keinem Ergebnis. Bei einer weiteren Verhandlung wird eventuell die Präsidentin vernommen werden.
Wie Mitte Mai berichtet, wurden die Studenten Bastian M. und Björn B. von Auweter-Kurtz angezeigt, weil sie am 1. Februar durch eine Seitentür den Saal betraten, in dem ihre Amtseinführung gefeiert wurde. Die Angeklagten wollten zu dem Vorfall keine Fragen beantworten und verlasen eine Erklärung, in dem sie den „Führungsstil der harten Hand“ kritisierten. Sie seien nur durch eine offene Tür gegangen, um ihre neue Präsidentin zu sehen. „Wir wollen uns nicht kriminaliseren lassen für etwas, was niemals Straftatbestand sein darf“, sagte Bastian M.
Die Verteidigung beantragte, das Verfahren einzustellen. Darauf ließen sich Richter und Staatsanwältin nicht ein, weil die Rede des Angeklagten zu emotional gewesen sei.
Also wurde der persönliche Referent der Präsidentin, Christian Hild, in den Zeugenstand gerufen. Er habe kurz vor der Feier, bei der etwa 1.400 Menschen waren, jemanden seinen Namen rufen hören und Björn M. entdeckt, den er kannte. Beide Jungs hätten „beeindruckt“ gewirkt in einer Situation, in der zivil gekleidete Polizisten vor ihnen standen und sie zum Gehen aufforderten. Um zu deeskalieren, sei er zu der Gruppe gegangen und habe im Gespräch „darauf hingewirkt, dass die beiden bleiben können“.
Doch Hild war nach eigenem Bekunden zwar mit der Gästeliste und der Organisation befasst, hatte aber nicht das Hausrecht inne. Dieses und das Recht, Störer des Saales zu verweisen, war vom Uni-Vizepräsidenten Karl-Werner Hansmann für diesen Tag auf den Leiter der Bauabteilung, Michael Hinz, übertragen worden, der als Campus-Sicherheitschef fungiert. Hinz sagte aus, er sei gerade dabei gewesen, mit zwei Wachleuten die Uni-Präsidentin abzuholen, als zwei Mitarbeiter der Kripo ihm mitgeteilt hätten, „dass zwei junge Herrn durch den Seiteneingang reingegangen waren“. Er forderte die Zwei auf zu gehen, und erhielt Minuten später einen Anruf von der Polizei. Diese sei „verwirrt“ gewesen, so Hinz, weil Hild den beiden inzwischen das Bleiben gestattet hatte. Darauf habe er Hild erklärt, dass er das Hausrecht habe und schließlich die Frage der Polizei, ob der Strafanzeige stelle, bejaht, „um zu erreichen, dass die beiden das Gebäude verlassen“.
Auweter-Kurtz könnte die Strafanzeige zurückziehen. Doch als Björn B. und Bastian M. sie vor drei Wochen um ein Gespräch baten und Hild schon einen Termin im Kalender geblockt hatte, wurde nichts draus. „Frau Auweter-Kurtz hat keinen Termin mit den beiden machen wollen“, sagte Hild vor Gericht.
Der Prozess wird am 25. Juli fortgesetzt. Der Richter will nun auch noch die Polizisten hören. Verteidigerin Britta Eder beantragte, Auweter-Kurtz zu laden, um nachzuweisen, dass diese nur von Hinz und nicht von Hild und somit einseitig informiert wurde. Auch müsse geklärt werden, ob Hinz wirklich das Hausrecht hatte. Der Richter hielt sich bedeckt, ob er Auweter-Kurtz den Unannehmlichkeiten einer Zeugenvernehmung aussetzen wird. „Ich werde darüber entscheiden“, sagte er.