: Kündigung nur bei klaren Indizien
MAINZ dpa ■ Fehlt in der Kasse eines Betriebes Geld, so kann einem Mitarbeiter nur dann auf Verdacht gekündigt werden, wenn eindeutige Indizien vorliegen. Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Eine Kündigung auf bloßen Verdacht hin verlange zwar keinen vollständigen Beweis einer Straftat, aber doch zumindest aussagekräftige Indizien, heißt es darin. Dies sei nicht der Fall, wenn auch andere Menschen die Manipulation hätten vornehmen können (AZ.: 8 Sa 724/06). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Mannes statt, der in einer Waschanlage beschäftigt war.