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Archiv-Artikel

Salzstock Gorleben bleibt offen

ATOMMÜLL In einigen Medien wurde bereits das Ende des Endlagerstandortes Gorleben gefeiert. In Wahrheit kann der Erkundungsbetrieb im Endlagerbergwerk aber jederzeit wieder aufgenommen werden

Zu Wochenbeginn sahen manche das Ende des Endlagerstandortes Gorleben gekommen. „Gorleben wird weitgehend geschlossen“, titelte am Dienstag das niedersächsische Leit-Blatt Hannoversche Allgemeine Zeitung. Auch im atomkraftkritischen Internet-Portal wendland-net hieß es: „Gorleben: Stilllegung ist jetzt amtlich“. Ein vorschnelles Urteil.

Das Land Niedersachsen hat lediglich die mit dem Bund vereinbarten Schritte zur Unterbrechung der Erkundung des Gorlebener Salzstocks bergrechtlich festgezurrt und einen neuen Hauptbetriebsplan in Kraft gesetzt. Die Betriebspläne sind eine Art technische Anleitung für die Art und den Umfang der Tätigkeiten in einem Bergwerk.

Das im vergangenen Jahr beschlossene Endlagersuchgesetz sieht vor, dass der Salzstock so lange nicht weiter untersucht wird, bis der Findungsprozess für ein Atommüllendlager abgeschlossen ist. Alle Geräte und Maschinen, die zur Erkundung notwendig wären, werden in den nächsten zwei Jahren aus dem Bergwerk entfernt, die Zugänge zu den Stollen verschlossen.

Das Bergwerk wird ausdrücklich offen gehalten, in der Vereinbarung ist von einem „Offenhaltungsbetrieb“ die Rede. Das heißt konkret: Die beiden tief in das Salz getriebenen Schächte werden nicht zugeschüttet. Eine Wiederaufnahme der Erkundung ist also problemlos möglich.

„Der Stand-by-Betrieb kann jederzeit beendet und Gorleben kann wieder flott gemacht werden“, sagt Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Indizien, dass die Suche am Ende doch wieder auf Gorleben hinausläuft, gibt es in der Tat genug. Dazu zählen die bereits ins Wendland geschafften Castor-Behälter ebenso wie die Weigerung der Energiekonzerne, die Suche nach einem alternativen Standort zu finanzieren.

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) sieht das anders. Mit Inkraftsetzen des Hauptbetriebsplans sei ein „weiterer Schritt erfolgt, um jahrzehntelange Vorfestlegungen zu beenden“, sagt er. Aus Sicht der BI steht dieser Bewertung indes „die Macht des Faktischen“ entgegen.  REIMAR PAUL