: Gericht stärkt jüdische Verfolgte
KASSEL dpa ■ Das Bundessozialgericht hat die Rechte jüdischer NS-Verfolgter mit zwei Urteilen gestärkt. Nach der Entscheidung des Senats ist bereits die Pflicht zum Tragen einer Kennzeichnung als Jude als Verfolgung zu werten und kann für die Anrechnungszeit zur Rente entscheidend sein. Zudem dürfe die Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis nicht Bedingung für eine Rentenzahlung sein. Die Urteile der Landessozialgerichte Hamburg und Düsseldorf hob der Kasseler Senat auf. Im Düsseldorfer Fall beantragte ein 82-jähriger Israeli eine Rente und wollte seine Zeit in einem Getto in Transnistrien anrechnen lassen. Der Senat rügte das Hamburger Gericht, das die Verfolgung eines Mannes im deutsch besetzten Oberschlesien anzweifelte. (Az: B 13 R 28/06 R & B 13 R 67/06 R)