: Erbschaften weiter gut geschützt
URTEIL Karlsruhe erlaubt Steuerbefreiung für Firmenerben – unter Bedingungen
KARLSRUHE taz | Wenn Unternehmenserben einige Jahre lang die Arbeitsplätze erhalten, dürfen sie auch künftig von der Erbschaftsteuer befreit werden. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die Richter forderten nur kleinere Korrekturen. Unter anderem müssen Erben von Großunternehmen künftig nachweisen, dass die Erbschaftsteuer im konkreten Fall Arbeitsplätze gefährden könnte.
Das Verfassungsgericht schreibt dem Gesetzgeber keine konkrete Reform vor. Der Bundestag kann sich entweder darauf beschränken, die monierten Details nachzubessern. Oder er kann auch eine große Reform versuchen, bei der künftig auch Unternehmenserben Erbschaftsteuer bezahlen – das ist aber eher unwahrscheinlich. Finanz-Staatssekretär Michael Meister (CDU) sagte noch im Gerichtssaal, die Neuregelung werde sich „entlang der Urteilsbegründung“ bewegen. CHR
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