: Freispruch im Untreueprozess
Der Angeklagte hätte im Dezember 2002 seiner Geliebten ohne wirtschaftlichen Grund 95.000 Euro aus der Firmenkasse gezahlt – auf Kosten seines Unternehmens. So lautete der Vorwurf, der den 49-jährigen Kurt F. und seine ehemalige Lebensgefährtin Heike B. bereits vor einem Jahr auf die Anklagebank des Amtsgerichts Tiergarten führte. Damals hielt der Richter „die Sache noch nicht reif für einen Freispruch“. Er wollte die Aussage eines Zeugen abwarten. Dieser blieb dem Prozess gestern jedoch fern, obwohl er selbst seinen ehemaligen Geschäftspartner – ein Mitglied des Verwaltungsrats des Berliner Bundes der Steuerzahler – angezeigt hatte. Unerreichbar für die Justiz weilt der Zeuge auf einer Ranch in Südafrika, sagte der Richter – und sprach beide Angeklagten vom Vorwurf der schweren Untreue frei. Zuvor hatte die angeklagte Immobilienmaklerin dem Gericht detailliert beschrieben, mit welchen Tätigkeiten sie den Anspruch auf Bezahlung in dem Unternehmen erworben hatte. Ein weiteres Verfahren gegen Heike B. wegen Betruges endete ebenfalls mit einem Freispruch: Die Staatsanwaltschaft hatte ihr die Gründung einer Scheinfirma vorgeworfen, mit der sie Fördergelder der Arbeitsagentur erhalten wollte. UTA FALCK