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Archiv-Artikel

Vertrauensgremium für Europa

BUNDESTAG Neun Haushaltspolitiker sollen Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm absegnen

BERLIN taz | Was die Beteiligung des Bundestags an der Euro-Rettung angeht, zeichnet sich eine Einigung ab. Der Haushaltsausschuss verhandelte am Mittwoch einen Entwurf, der in der Unionsfraktion eine große Mehrheit bekam. Man sei „über die Fraktionen hinweg zu einer Einigung gekommen“, sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier bewertete die Pläne positiv: Die schwierige Balance zwischen funktionsfähigen Instrumenten in der EU und der parlamentarischen Souveränität scheine gewahrt.

Ein Knackpunkt ist geklärt: Was, wenn der Rettungsschirm schnell und autonom handeln muss, um Finanzmärkte nicht zu alarmieren? In solchen Fällen soll ein 9-köpfiges Vertrauensgremium die Entscheidungen treffen. In dieses entsendet die CDU drei Abgeordnete, die SPD zwei, CSU, FDP, Grüne und Linke jeweils einen Parlamentarier. In dem Gremium würden nur Mitglieder des Haushaltsausschusses sitzen, hieß es in den Fraktionen von Union und SPD. Diese Frage war zuvor umstritten – Europapolitiker hatten gefordert, ebenfalls beteiligt zu werden.

Der CDU-Haushaltspolitiker Norbert Barthle, der federführend mitgewirkt hatte, sagte: Es sei eine „umfassende Mitwirkung des Bundestags“ vorgesehen, „die weit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgeht“. Das Gericht hatte vor zwei Wochen eine Beteiligung des Parlaments an Griechenland-Hilfen und dem Rettungsschirm angemahnt.

Diese ist nach dem Entwurf in drei Stufen geplant: Grundsätzliche Entscheidungen, die die haushaltspolitische Verantwortung des Bundestags berühren, müssen vom ganzen Parlament abgesegnet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Genehmigung einer neuen Hilfslinie für ein EU-Land durch den Rettungsschirm oder Änderungen einer bereits gewährten Hilfslinie, die den Finanzrahmen erweitern. Bei weniger wichtigen Entscheidungen wird nur der Haushaltsausschuss befasst – etwa, wenn in einer beschlossenen Hilfslinie Bedingungen geändert werden. Dem Vertrauensgremium sind vertrauliche Beschlüsse vorbehalten. Details können sich an all dem noch ändern – der Haushaltsausschuss tagte bis nach Redaktionsschluss. ULRICH SCHULTE