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Archiv-Artikel

Ates wieder Anwältin

Deutsch-türkische Frauenrechtlerin arbeitet wieder als Anwältin. Dies sei ein Signal für alle bedrohten Frauen

Nach einem Jahr hat die bundesweit bekannt gewordene deutsch-türkische Frauenrechtlerin Seyran Ates ihre Zulassung als Rechtsanwältin zurückerhalten. „Es ist ein gutes Gefühl“, sagte Ates am Donnerstag in Berlin. Nun könne sie wieder in ihrem „Traumberuf“ arbeiten.

Die 44-Jährige hatte im Sommer 2006 ihre Zulassung zurückgegeben, weil sie nach eigenen Bekundungen zunehmend unter Bedrohungen durch muslimische Männer litt. 1984 überlebte sie schwer verletzt ein Attentat. Ates stritt vor Gericht gegen Zwangsehen, so genannte Ehrenmorde und häusliche Gewalt gegenüber ihren muslimischen Mandantinnen.

Dass sie wieder als Anwältin arbeite, wolle sie auch als positives Signal für andere bedrohte Frauen verstanden wissen. Sie forderte, dass sich der Rechtsstaat für bedrohte Frauen und deren Helfer einsetzen müsse. Ates kündigte an, keine Fälle mehr mit einer „vorhersehbaren Bedrohungssituation“ zu übernehmen. Ihre Mandantinnen werde sie im Verborgenen betreuen, eine offizielle Anschrift werde es nicht geben. Unklar sei, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben könne. Sie sagte aber auch: „Die öffentliche Debatte schützt mich.“ Der Berliner Anwaltsverein und der Deutsche Juristinnenbund hatten Ates überzeugt, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. 2006 hatten Juristen einen Arbeitskreis gegründet, um sie bei Gerichtsterminen zu begleiten. DPA