: Enttäuschungen verhindern
SCHÜLER-AUSLANDSJAHR Verbrauer-Organisation gibt Tipps für die richtige Wahl des Reiseanbieters
Viele Schüler und Schülerinnen zieht es ins Ausland, trotz Wirtschaftskrise und anderer Katastrophen. Wichtig für den Erfolg so eines Austauschjahres sind die Organisationen, die die Jugendlichen vor, während und nach der Reise betreuen.
Rat gibt die Verbraucherschutzorganisation „Aktion Bildungsinformation e. V.“ (ABI). Anbieter müssten langjährige Erfahrungen nachweisen können, sagt Beraterin Barbara Engler. Auch müssten deren Geschäftsbedingungen rechtlich zulässig und der Gerichtsstand in Deutschland sein.
Interessierte sollten darauf achten, dass ihre Bewerbung für ein Austauschprogramm unverbindlich ist und die Programmregeln bereits vor Vertragsabschluss vorliegen. Außerdem müsste die Organisationen die Jugendlichen vorbereiten, etwa in Form von Seminaren.
„Grundsätzlich hilft: Vorher informieren!“, sagt Engler. Sie ist die Autorin umfangreicher Broschüren, die von der ABI herausgegeben werden. Darin finden sich auch Selbstkontrollfragen, die bei der Entscheidung helfen.
Auf manche Faktoren hat jedoch die beste Vorbereitung kaum Einfluss. In den USA beispielsweise wurden letztes Jahr strengere Vorschriften für den Schüleraustausch erlassen, mit der Folge, dass sich nicht genug Gastfamilien fanden. Diese dürfen keine Sozialleistungen beziehen und müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Bevor sie alle Kontrollen durchlaufen haben, können sie die Unterlagen der potenziellen Gastkinder nicht sehen.
Engler sieht das zwiespältig: „Für die Sicherheit der Schüler sind diese Regeln sehr wichtig, aber sie erschweren eben auch die Suche nach Familien.“ Aus Japan wurden nach dem Erdbeben im März alle Jugendlichen zunächst nach Deutschland zurückgerufen. „Mittlerweile ist die Situation wieder normal“, sagt Susan Lange von der Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e. V. „Wir platzieren natürlich zurzeit niemanden im Umfeld von Fukushima.“
Enttäuschungen wie im Fall der USA lassen sich laut Engler vermeiden: Noch bieten einige Organisationen eine Platzgarantie. Immer öfter findet sich jedoch eine Klausel im Vertrag, nach der diese sich vorbehalten, den Vertrag vor Reisebeginn zu stornieren, wenn der Schüler nicht vermittelt werden kann. In dem Fall gibt es das Geld zurück.
Schwieriger wird es, wenn ein Schüler aus „Gründen, die in seiner Person liegen“, ausgeschlossen wird. Oft wird dann nur ein Teil erstattet. LEONIE BRAND