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Archiv-Artikel

Pressefreiheit: Despoten gehören verboten!

Zensur ist die böse Schwester der Publizistik - und so lange es Medien gibt, gibt es schon den Versuch der Mächtigen, missliebige Inhalte aus der Öffentlichkeit zu halten. Bei der klassischen Vorzensur müssen Beiträge vor ihrer Veröffentlichung vorgelegt werden, die Nachzensur führt, nomen est omen, im Nachhinein zur Drangsalierung: Zeitungen werden beschlagnahmt, ihr Erscheinen für längere Zeit oder ganz verboten, die Verantwortlichen Verlage und ihre JournalistInnen oder HerausgeberInnen gemaßregelt.

Und das kann so ziemlich alles heißen: Von zeitweisen Schreib- bzw. Sendeverboten über die Entlassung bis zu Haftstrafen und Schlimmerem. Neben solch direkte Zensur tritt ein umfangreiches Repertoire struktureller Zensur: wenn die Herausgabe von Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern einer Lizenz bedarf, die nur unter der Bedingung regimekonformer Berichterstattung erteilt wird. Wenn von Staats wegen Papier- oder Druckkapazität-Zuteilung geregelt ist. Wenn das Vertriebsnetz unter offiziöser Kontrolle - zum Beispiel des staatlichen Postdienstes oder eines staatlich organisierten Buchhandels - steht. Wenn die Ausübung des Journalistenberufs an die Zugehörigkeit zu einer amtlichen Organisation gekoppelt ist. Wenn Recherchen zu bestimmten Themen oder Reisen in bestimmte Regionen nur mit Genehmigung möglich sind. Wenn ständig ein offizieller Aufpasser dabei ist oder den JournalistInnen nur von oben ausgewählte, genehme GesprächspartnerInnen zugeführt werden. Regime, denen dieser Aufwand zu groß ist, greifen gern zu weniger subtilen, aber dennoch äußerst wirkungsvollen Mitteln: Dann werden missliebige Publizisten von regulären Diensten oder halbamtlichen Häschern einfach um die Ecke gebracht. Und die Tat gern irgendwelchen Kriminellen in die Schuhe geschoben. Steffen Grimberg