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Archiv-Artikel

„Betrunkene Radler leben gefährlich“

DREI FRAGEZEICHEN

WAS? Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfiehlt eine neue Promillegrenze für Radfahrer. Fahren unter Alkoholeinfluss gilt vor Gericht erst bei mehr als 1,6 Promille als Straftat. Künftig soll es nach dem Willen des Gremiums einen bußgeldpflichtigen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille geben. Für Autofahrer sind es 0,5 Promille.

1 taz: Herr Filippek, wann sind Sie das letzte Mal angetrunken Rad gefahren?

René Filippek: Daran kann ich mich nicht genau erinnern. Das muss noch zu meiner Studentenzeit gewesen sein.

2 Befürworten Sie eine neue Promillegrenze für Radfahrer?

Ja, ein Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille ist angebracht. Ab diesem Wert nimmt die Zahl der alkoholbedingten Fahrradunfälle deutlich zu. Und bei diesen Unfällen sind die Folgen oft sehr schwer. Bei den Autofahrern hatte die Absenkung des Grenzwerts positive Effekte; seitdem gibt es deutlich weniger Unfälle.

3 Warum sollen Radler aber mehr trinken dürfen als Autofahrer?

Eine Gleichsetzung von Rad- und Autofahrern wäre nicht gerechtfertigt. Rollt ein betrunkener Radler in eine Menschengruppe, gibt es Schürfwunden; bei einem Autofahrer gibt es Tote. Außerdem könnte eine Gleichsetzung bewirken, dass alkoholisierte Menschen, die jetzt eher aufs Rad steigen, sich künftig ins Auto setzen, wenn die gleichen Konsequenzen drohen. Das kann niemand wollen.

INTERVIEW: RICHARD ROTHER

René Filippek, 36, ist Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC)