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Archiv-Artikel

Vier Jahre Haft für Todesfahrt

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall mit Fahrerflucht ist ein 25-jähriger Mann gestern vom Landgericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der angelernte Bäcker wurde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht schuldig gesprochen. Zugleich wurde gegen ihn eine fünfjährige Führerscheinsperre verhängt. Der Angeklagte ist schon mehrfach wegen Verkehrsdelikten bestraft worden. Laut Urteil war der unter Bewährung stehende Mann im Februar unter Missachtung mehrerer roter Ampeln und mit rund 80 Stundenkilometern „ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer“ vor der Polizei geflüchtet und hatte an einer Kreuzung einen Mazda gerammt. Der 35-jährige Mazdafahrer starb noch am Unfallort. Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass der 25-Jährige aufgrund seiner „grob rücksichtslosen Fahrweise“ für den Tod des Mannes verantwortlich ist. Der Angeklagte war nach dem Unfall zu Fuß geflüchtet, stellte sich aber am nächsten Tag der Polizei. DDP