: Kein Amt für Frauen
Dem Bremischen Verfassungsgericht gehören auch zukünftig nur Männer an. Doch während über die Richterbank bislang im Konsens entschieden wurde, erzwingt die Linke nun eine Kampfabstimmung
von Jan Zier
Wenn die Bremische Bürgerschaft am Mittwoch die Richterbank im bremischen Verfassungsgericht neu besetzt, dann werden aller Voraussicht nach wieder einmal nur Männer gewählt. Das ist schon seit 56 Jahren so, seit es den Staatsgerichtshof gibt. Nur einmal, 1963 war das, wurde vom Parlament für vier Jahre ein Frau in das hohe Amt berufen. Doch das ist nicht das Einzige, was die Opposition von der Linksfraktion dieser Tage erzürnt. Denn sie selbst sind in dem sechsköpfigen Gremium wohl auch nicht vertreten.
Alle vier Jahre steht diese Richterwahl an, jeweils zu Beginn der neuen Legislaturperiode. Laut Artikel 139 der bremischen Landesverfassung „soll“ dabei die Stärke der Fraktionen im Parlament „nach Möglichkeit“ berücksichtigt werden. Bisher war das kein Problem, von den sechs Sitzen hatten die SPD drei und die CDU zwei inne, den verbliebenen Kandidaten durften die Grünen als einzige Oppositionsfraktion vorschlagen. Für sie wird auch künftig Ulrich K. Preuß, bis 1996 Jura-Professor der Uni Bremen, im Staatsgerichtshof sitzen.
Doch während die Wahl der RichterInnen bislang stets im Konsens von Regierung und Opposition abgewickelt – und von der breiteren Öffentlichkeit nicht weiter zur Notiz genommen – wurde, kommt es nun erstmals zu einer Kampfabstimmung. Während die FDP-Fraktion auf die Nominierung einer eigenen KandidatIn verzichtet, stellt die Linksfraktion eine Diplom-Juristin und Diplom-Ökonomin mit Migrationshintergrund auf.
Chancen hat sie keine, wurde den Linken bedeutet, nach langer und intensiver interfraktioneller Debatte, wie es heißt. „In trauter Einigkeit“, schimpfen die Linken, besetzten SPD, CDU und Grüne das Gremium, „und denken offenbar nicht daran, sich an demokratische Spielregeln zu halten – „wie schon bei der Besetzung des Bürgerschaftspräsidenten“.
Wenn es um die eigene Macht und Postenvergabe an eine „verdiente Herrenriege“ gehe, kritisiert Monique Troedel, Fraktionschefin der Linken, dann würden Grundsätze wie jener der Gleichstellung von Mann und Frau „über Bord geworfen“.
In der CDU sieht man indes für den Vorwurf der Benachteiligung der Linksfraktion „keine Grundlage“ – auch wenn die jetzige Situation „nicht optimal“ sei. Es gehe bei der Richterwahl ja auch nicht nur um den Proporz der Parteien, sagt CDU-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Hoffmann.
Zwingend vorgeschrieben ist allein, dass in dem Gremium „zwei rechtsgelehrte Bremer Richter sein müssen“. Dieses Quorum erfüllen indes allein zwei der Kandidaten von Seiten der SPD, die ihr Nominierungsrecht darüber hinaus „nicht in ungebührlicher Weise“ eingeschränkt wissen will. Zwar entsandte auch die CDU bislang einen Berufsrichter, der aber steht aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung. Ihm soll Peter M. Huber, Jura-Professor an der Ludwigs-Maximilians-Universität München nachfolgen.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Frank Pietzrok beschwichtigt, man wolle die Linke „nicht ausgrenzen“ und hält ihren Protest für „politisch verständlich“. Nachgeben will die SPD nicht. Dennoch gibt es, dem Vernehmen nach, ein Angebot an die Linkspartei: Da jeder Richter zwei StellvertreterInnen hat, soll die Linke nun drei, statt wie bisher vorgesehen zwei dieser Posten besetzen dürfen.