VERFASSUNGSGERICHT : Ungarn schränkt Zugang ein
BUDAPEST | In Ungarn darf ab 1. Januar nicht mehr jeder Bürger gegen ein Gesetz vor dem Verfassungsgericht klagen. Das beschloss das Parlament auf Antrag der rechtsnationalen Partei Fidesz, die die Zweidrittelmehrheit hat. Es handelt sich um ein Eckgesetz, das nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann. Die Überprüfung von Gesetzen durch das Verfassungsgericht darf nun nur noch die Regierung verlangen, vier Fünftel der Parlamentsabgeordneten oder der Ombudsmann für Grundrechte. (dpa)