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Archiv-Artikel

Sieg der Transparenz

Das Oberlandesgericht Bremen kassiert die Gaspreiserhöhungen des örtlichen Energieversorgers

Von MNZ

BREMEN taz ■ Im Rechtstreit um Gaspreiserhöhungen haben die Energiekonzerne am Freitag eine klare Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Bremen erklärte vier Preiserhöhungen der Stadtwerke Bremen (SWB) für unwirksam. Es bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Bremen vom Mai 2006.

Die Entscheidung ist bundesweit von Bedeutung, weil die meisten anderen Energieversorger vergleichbare Preisklauseln benutzen. Sollte das Urteil auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben, droht ein Prozesslawine. Die Preisänderungsklauseln in den Gas-Verträgen von 58 Klägern seien nicht transparent und präzise genug gewesen, sagten die Oberlandesrichter zur Begründung. Sie ließen sich damit im Gegensatz zu anderen Gerichten bundesweit nicht auf eine „Billigkeitsprüfung“ der Gaspreise ein. Diese hatte die SWB zwischen Oktober 2004 und Januar 2006 um 1,54 Cent je Kilowattstunde auf 5,55 Cent erhöht. Das entspricht einer Steigerung um mehr als ein Drittel. Die SWB kündigte Revision vor dem Bundesgerichtshof an. MNZ