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Neues Gesetz für junge Knackis

Der Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug in Berlin hat eine wichtige Hürde genommen. Der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses billigte am Mittwoch mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von SPD und Linke den Entwurf von Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) im zweiten Anlauf. Auch die oppositionelle FDP stimmte zu. Mit dem Gesetz könne die Betreuung von jugendlichen Straftätern im Gefängnis verbessert werden, sagte die Senatorin. „Dem Erziehungsgedanken wird Rechnung getragen.“ Der Strafvollzug für junge Menschen werde in ein Konzept zur Resozialisierung eingebettet. Der Gesetzentwurf soll am 6. Dezember vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte Länderregelungen bis zum Jahresende vorgegeben. Bislang war der Jugendstrafvollzug nicht extra gesetzlich geregelt. Zentrales Anliegen des Gesetzes ist, jugendliche Straftäter zu einem Leben in sozialer Verantwortung nach dem Gefängnis zu befähigen. DPA

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