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Archiv-Artikel

Gericht kippt Preiserhöhungen

Klauseln zu Preiserhöhungen in bestimmten Verträgen des Energieversorgers Eon Hanse sind nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig (OLG) unwirksam. Das OLG wies eine Berufung des Unternehmens als unbegründet zurück und bestätigte ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Dort hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Klauseln von Verträgen für Nachtstrom-Heizungen überprüfen lassen. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass nicht klar werde, auf welcher Grundlage die Preiserhöhungen 2005 und 2006 vorgenommen werden sollten. DPA