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Archiv-Artikel

Ausnahme schafft Probleme

betr.: „Erbarme – zu spät! Rauchverbot!“

Es gibt keine verfassungsmäßige Garantie auf Umsatz, jedoch sehr wohl ein Bürgerrecht auf körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2, Abs. 2), das bisher in den meisten Lokalen (durch zwangsweises Mitrauchen) nicht gewährleistet war. Deshalb war der jetzt auch in Hessen vom Landtag beschlossene Nichtraucherschutz mehr als überfällig. Die im Artikel geschilderten Probleme der kleinen Kneipen sind auch mit auf den Umstand zurückzuführen, dass für größere Lokale Ausnahmeregelungen geschaffen wurden, diese dürfen separate Raucherräume einrichten. Somit können dann Raucher aus den Eckkneipen in die größeren Gaststätten mit den für sie vorgehaltenen Räumen abwandern. WOLFGANG LACKINGER, Frankfurt am Main