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Archiv-Artikel

Protest gegen Rap-Konzert

„ZUHÄLTER-RAP“ Mord an Prostituierten, Schläge für Schwule: „Kollegah“ verherrlicht sexistische Gewalt. Im Dezember soll er in Bremen auftreten, eine Initiative will dies verhindern

Neun Alben hat „Kollegah“ bisher gemacht, der Tonfall ist meist der gleiche: Zeilen wie „Nutte, was? Ich komm mit ner Horde Hunde, plus Zuhältern, die dich ermorden, Tunte“ oder „Ich würde lügen, wenn ich sagen würde: nein, ich habe nie ne minderjährige Bitch missbraucht“, finden sich in vielen seiner Songs.

Am 18. Dezember soll der Frankfurter Rapper mit dem bürgerlichen Namen Felix Antoine Blume im Modernes am Neustadtswall mit seinem, wie er es nennt, „Zuhälterrap“auftreten. Doch dagegen regt sich Protest. Eine Initiative aus der Queer-Szene hat sich an die Veranstalter gewandt. „In den Texten von Kollegah lassen sich kaum Passagen finden, die nicht sexistisch, homophob oder anders menschenverachtend sind“, heißt es in ihrer Erklärung. Das Konzert sei eine „äußerst menschenverachtende Veranstaltung“. Das sei eine „Überraschung“, da im Modernes „normalerweise vernünftige und unterstützenswerte Konzerte und Partys“ laufen würden. Kollegah hingegen würde Frauen und nicht heterosexuell Orientierte, „bis zum tiefsten denkbaren Niveau degradieren und beleidigen“. Das Konzert solle deshalb abgesagt werden.

„Wir haben 80 E-Mails bekommen“, heißt es beim Modernes, „und wir prüfen das, keine Frage.“ Am Donnerstag will die Geschäftsführung entscheiden, ob Kollegah auftreten darf. Man sei darüber bereits mit dem Veranstalter im Gespräch.

Der Veranstalter ist Oliver Brock von Cult Production. Brock sagt, er nehme die Beschwerden „sehr ernst“. Er habe eine Stellungnahme von Kollegah angefordert, dann will auch er über das Konzert entscheiden.

Der Tourmanager von Kollegah ist Ilke Ulusoy. Dass Kollegahs Texte „für Außenstehende nicht vertretbar“ seien, könne er „komplett nachvollziehen“. Allerdings sei Rap eine „Kunstform, bei der bewusst polarisiert und provoziert wird.“ So genannte „Battlerapper“ tragen auf diese Weise Wettstreite gegeneinander aus und bedienen sich dabei einer „derberen“ Ausdrucksweise, sagt Ulusoy. Eine Wortwahl wie die von Kollegah sei „in diesem Bereich des Rap gang und gebe“. Die Tonträger seien nicht verboten und nicht indiziert, für jeden frei zugänglich. „Warum soll er dann nicht auftreten dürfen?“ fragt der Tourmanager.

Für die Gegner des Konzertes ist das kein Argument. Was Kollegah von sich gebe, „das kann nicht unter der Kategorie künstlerische Freiheit eingeordnet werden“, finden sie. Christian Jakob