: Vorbeugehaft bei G-8-Gipfel rechtswidrig
HEILIGENDAMM Rüge für deutsche Behörden von Europäischem Gericht
STRASSBURG afp | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die über fünf Tage dauernde Ingewahrsamnahme von zwei jungen Männern im Vorfeld der Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm als rechtswidrig gerügt. Ein so langer Freiheitsentzug sei nicht gerechtfertigt gewesen, stellten die Richter fest. Deutschland wurde angewiesen, den Klägern je 3.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Sie waren 2007 festgenommen und an der Demoteilnahme gehindert worden, nachdem die Polizei in ihrem Fahrzeug Transparente wie „free all now“ sichergestellt hatte.
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