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Archiv-Artikel

Der Zehn-Jahres-Plan

UMWELT Am heutigen Montag wird die Öffnung des Deichs vor den Borghorster Elbwiesen erörtert. Die Anlieger fürchten feuchte Keller und sumpfige Gärten

Von KNÖ

Was der Elbe einmal genommen wurde, kriegt sie nicht so leicht wieder. Zehn Jahre nachdem eine Öffnung des Deichs vor den Borghorster Elbwiesen angekündigt wurde, könnte sie Wirklichkeit werden. Bei einem Erörterungstermin im Geesthachter Rathaus werden am Montag die Einwände gegen das Vorhaben verhandelt. Vor allem die Anlieger machen sich Sorgen. Sie befürchten feuchte Keller und sumpfige Gärten, falls ihnen die Elbe wieder näher rücken sollte.

Die Borghorster Elbwiesen sind im Jahr 2000 als Teil der Borghorster Elblandschaft von Hamburg und Schleswig-Holstein unter Naturschutz gestellt worden. Die Elblandwiesen sind Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Bis Ende der 60er-Jahre lagen sie vor dem Elbdeich, dann wurde ein Damm gebaut, der das Gebiet vom Strom und damit von der Tide abschnitt.

2002 stellten die Länder einen Plan vor, diesen Deich auf 80 Metern Breite zu öffnen. Das Vorhaben scheiterte an den Einwänden der Anlieger und Betroffenen. 2008 nahm der Senat einen neuen Anlauf: Jetzt soll damit der längst überfällige Ausgleich für die teilweise Zuschüttung des Mühlenberger Lochs für Airbus geschaffen werden.

Die Naturschutzverbände halten es für unzulässig, ein Projekt im Nachhinein zur Ausgleichsmaßnahme umzuwidmen. Das Gebiet sei dafür im Übrigen zu klein und entspreche qualitativ nicht dem verloren gegangenen Lebensraum. Die Deichöffnung an sich sehen sie als Aufwertung des Naturschutzgebietes.

Der neue Plan sieht zwei fünf Meter breite Siele im Deich vor, durch die das Wasser ein- und ausströmen kann. Fluttore und ein Schöpfwerk sollen den Wasserstand auf den Wiesen auf 4,50 Meter über Normalnull begrenzen. Nach Abriss der Straße Horster Damm könnte starkes Hochwasser damit die Wiesen fast komplett überschwemmen.

Die Anwohner, vertreten von der Bürgerinitiative Escheburg-Vossmoor, überzeugt die begrenzte Variante nicht. „Steigende Grundwasserspiegel sind hier von jeher ein Problem“, sagt Carin Schomann. Daher müsse ein neutraler Gutachter den Zustand der Immobilien aufnehmen. Die Länder müssten garantieren, Schäden zu ersetzen, sofern sie nicht nachweisen könnten, dass andere Ursachen vorliegen. Ein Sicherheitsfonds solle die Zahlung gewährleisten. KNÖ