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Archiv-Artikel

Anleitung zum NPD-Verbot

JUSTIZ Was zu beachten ist, wenn man die rechtsextreme Partei loswerden will, erklärt einer der Verfassungsrichter, die den letzten Verbotsantrag ablehnten

FREIBURG taz | Vor der Innenministerkonferenz, die heute über ein neues NPD-Verbotsverfahren berät, gibt der frühere Karlsruher Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß Hinweise zum rechtsstaatlich korrekten Vorgehen. Im taz-Interview räumt Broß mit dem Mythos auf, dass der Verfassungsschutz alle V-Leute in der NPD abschalten müsste: „So eine Forderung ist völlig unbegründet.“ Bei der Einstellung des Verbotsverfahrens 2003 sei es nur um die Führung gegangen, „also den Bundesvorstand und die Landesvorstände“.

Broß war einer von drei Verfassungsrichtern, die die Einstellung des ersten NPD-Verbotsverfahrens erzwangen. Er empfiehlt der Politik nun, sich genau an die damals formulierten Anforderungen zu halten. Dann sei sie „auf der sicheren Seite.“ Es komme auch auf die Beweismittel an. So könne man die Gefährlichkeit der NPD nicht mit Aussagen von NPD-Politikern belegen, die auch für den Staat gearbeitet hätten. Der SPD-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Thomas Oppermann, forderte gestern „konkrete Vorbereitungsmaßnahmen für ein neues Verbotsverfahren“. Doch neben einigen CDU-Ministern zögert auch Reinhold Gall, SPD-Innenminister in Baden-Württemberg. Er halte ein Verbot für „anstrebenswert“, sagte Gall, betonte aber: „Sorgfältige Prüfung hat jetzt Vorrang vor vorschnellem Handeln.“ CHR, LKW

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