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Archiv-Artikel

Airbus drückt sich um Gleichbezahlung

Ausgeliehener Ingenieur erstreitet vor dem Arbeitsgericht Hamburg in erster Instanz Nachzahlungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld. Lenkt Leiharbeitsfirma nicht ein, will er seine Sache bis zum Ende durchfechten

Ein Ingenieur, der als Leiharbeitskraft bei Airbus arbeitete, kämpft vor dem Arbeitsgericht Hamburg dafür, dass er gleich bezahlt wird wie seine fest bei dem Flugzeugbauer angestellten Kollegen. Diese Gleichbezahlung der an Airbus entliehenen Mitarbeiter ist in einem Zusatztarifvertrag geregelt. Airbus selbst hat das jedoch mit einem Leitfaden unterlaufen, in dem den Leiharbeitsfirmen unter anderem empfohlen wird, weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu bezahlen.

Airbus beschäftigt in großem Stil Leiharbeitskräfte, um Schwankungen beim Arbeitskräftebedarf auszugleichen. Im Jahresdurchschnitt sind es 6.000 bis 7.000 Mitarbeiter, die nach drei Monaten wie Festangestellte entlohnt werden müssen. Das ist besser als in vielen anderen Firmen.

Der „Leitfaden zur Umsetzung des Airbus-Zusatztarifvertrages zum Thema Zeitarbeit“ liegt der taz vor. Er empfiehlt, ab dem vierten Monat ein Urlaubsgeld von 35 Prozent eines Monatsgehalts zu bezahlen und ein Weihnachtsgeld von 27,5 Prozent eines Monatsgehalts. Beides hat das Arbeitsgericht Hamburg in erster Instanz als nicht mit dem Zusatztarifvertrag konform und zu niedrig bewertet.

Dazu kamen weitere Fehler in der Gehaltsabrechnung, so dass die Kammer die Leiharbeitsfirma dazu verurteilte, dem Ingenieur insgesamt rund 3.300 Euro nachzuzahlen. Allerdings konnte sich der Kläger nicht in allen Punkten durchsetzen. Eine Erfolgsbeteiligung beispielsweise stehe nur direkt bei Airbus Beschäftigten zu.

Die Leiharbeitsfirma ging in Berufung. Beim ersten Verhandlungstermin der Berufungsverhandlung schlug die Vorsitzende Richterin Loets einen Vergleich über eine Summe zwischen 1.700 und 2.100 Euro vor. Der Ingenieur könne schließlich nicht sicher sein, dass er sich auch in zweiter Instanz durchsetzen werde. Unsicher sei sich die Kammer bei der Frage, ob der Kläger das seiner Ansicht nach ausstehende Geld rechtzeitig und in hinreichend manifester Form nachgefordert habe.

„Beim Weihnachts- und Urlaubsgeld halten wir die Meinung des Arbeitsgerichts für überzeugend“, sagte die Richterin. Beides müsse wohl gezahlt werden. Zu anderen Forderungen müssten Beweise erbracht werden. Es drohe ein aufwändiges Verfahren. „Warum brauchen Sie ein Urteil gegen den Leitfaden?“, fragte die Richterin. Im erstinstanzlichen Urteil werde ja schon ausführlich dargelegt, dass der Airbus-Leitfaden rechtlich nicht bindend sei. Ein Vergleich lasse sich überdies möglicherweise auf ähnliche vor Gericht anhängige Fälle übertragen. Im Saal saßen zwei weitere Ingenieure, die ebenfalls gegen ihre Leiharbeitsfirmen klagen.

„Ich bin nicht in Berufung gegangen, sondern habe das Urteil akzeptiert“, sagte der Kläger, der ungenannt bleiben will. Seit drei Jahren beschäftige er sich mit dieser Sache, warum solle er so kurz vor dem Ziel aufgeben. „Mir ist an einer grundsätzlichen Klärung gelegen.“ GERNOT KNÖDLER