: Neues Radio Bremen-Gesetz
Bei der Novellierung des Gesetzes geht es um die Machtverteilung zwischen Intendant, Rundfunkrat und Mitarbeitern
Einen ganz neuen Stil haben die beiden medienpolitischen Sprecher der rot-grünen Koalition, Frank Schildt (SPD) und Anja Stahmann (Grüne), versucht: Sie haben ohne Hilfe oder Kontrolledurch die Verwaltung einen Gesetzentwurf vorgelegt – und zur parlamentarischen Diskussion gestellt. Nachdem in der ersten Lesung der Entwurf einhellig als Arbeitsgrundlage gebilligt worden war, also auch von der oppositionellen CDU, gab es gestern eine große Anhörung.
Mit vielen Veränderungswünschen. „Die kritische Diskussion war gewollt“, sagt Anja Stahmann. Die Kontrollfunktion des Rundfunkrates soll verstärkt, gleichzeitig das Gremium verkleinert werden. Dies findet keine Zustimmung bei allen, die fürchten, herauszufallen. Gleichzeitig soll es ein „Präsidium“ geben – das riecht dem Intendanten nach mehr parteipolitischer Kontrolle. Er ist auch nicht dafür, wieder ein dreiköpfiges Direktorium für die Leitung des Senders vorzusehen. Welche Rechte soll die wachsende Zahl freier MitarbeiterInnen haben? Welchen Einfluss der Redakteursausschuss? Über solche Fragen gibt es auch innerhalb von Radio Bremen kontroverse Diskussionen. Zum Beispiel sind Berichte, die Radio Bremen betreffen, „vorlagepflichtig“ – das bedeutet, sie müssen dem Intendanten vorgelegt werden, bevor sie gesendet werden dürfen. Dagegen steht die Forderung, dass ein Redakteursausschuss die „innere Rundfunkfreiheit“ verteidigen soll – auch gegen Durchgriffsrechte des Intendanten.
Der Justitiar der Deutschen Journalistengewerkschaft (DJV) hat gestern eine 29-seitige Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen vorgelegt. „Themen- und Produktplatzierungen aller Art sind unzulässig“ soll nach seinem Vorschlag eindeutig in dem neuen Gesetz geregelt werden – „aller Art“ würde auch solche Werbungen betreffen, die sich aus eigenen Marketing-Partnerschaften ergeben könnten. Im Redakteursausschuss sollen nach dem Vorschlag des DJV auch „andere angestellte MitarbeiterInnen, soweit sie gelegentlich unmittelbare Programmarbeit leisten“, vertreten sein. Das soll der Tatsache Rechnung tragen, dass „Freie“ inzwischen auch regelmäßig Sendungen redaktionell verantworten.
Im Januar soll das Gesetz in zweiter Lesung beraten werden. Die neue Rundfunkrats-Wahl im Mai soll schon nach dem neuen Gesetz stattfinden. kawe