: Reisestornierung: Bei Krankheit früh
MÜNCHEN ap ■ Wer mehrere Wochen vor dem Antritt einer Urlaubsreise schwer erkrankt, muss auch bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung die Buchung möglichst früh stornieren. Eine Arzt-Prognose, wonach die Reise „wahrscheinlich“ zum gebuchten Termin angetreten werden könne, reiche nicht aus, um die Versicherung bei einer Stornierung voll in Anspruch nehmen zu können, so das Münchner Amtsgericht. Ein Ehepaar hatte für gut 3.000 Euro eine Reise nach Südafrika gebucht. Zwei Monate vor dem Termin erkrankte die Ehefrau an einer Lungenentzündung. Laut Ärztin sollte sie jedoch bis zur Reise genesen sein. Zwei Tage vor dem Abflug erlitt die Frau einen Rückfall, das Paar stornierte die Reise. Die Reiserücktrittsversicherung erstattete statt geforderter 2.000 Euro nur 380 Euro.