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Archiv-Artikel

Transparenz für mündige Bürger

INFORMATION Eine Bürgerinitiative fordert, dass das Hamburger Informationsfreiheitsgesetz durch ein Transparenzgesetz abgelöst wird. Damit sollen mehr Verträge mit Wirtschaftsunternehmen öffentlich werden

Informationsfreiheitsgesetz

■ Inhalt: Seit 2006 regelt das Gesetz den Zugang der HamburgerInnen zu öffentlich relevanten Informationen.

■ Berechtigte: Alle EU-BürgerInnen und juristische Personen.

■ Anwendungsbereiche: Alle Informationen von Behörden, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts der Stadt Hamburg unterliegen dem Gesetz.

■ Ausnahmen: Die Freigabe kann verweigert werden, wenn persönliche Daten, Geschäftsgeheimnisse, Strafprozesse und behördliche Entscheidungsprozesse gefährdet sind.

■ Vorgehen: Der Zugang wird auf Antrag bei der zuständigen Behörde gewährt. Umfangreiche Auskünfte sind kostenpflichtig.

von LINA SULZBACHER

Ein Hamburger möchte wissen, wie die Baufirmen der Elbphilharmonie ihre Kosten kalkuliert haben. Ein anderer interessiert sich für ein Gutachten über den Lärmschutz an einer Hamburger Schnellstraße. Nach dem Wunsch der Volksinitiative „Transparenz für Vertrauen“ sollen diese Informationen in Zukunft einfach zu bekommen sein.

Dafür hat die Initiative, die von den Vereinen „Mehr Demokratie“, „Transparency International“ Hamburg und dem Chaos-Computer-Club gegründet wurde, ein Transparenzgesetz ausgearbeitet. Als Kernelement ist ein zentrales Register im Internet geplant. Die Stadt soll verpflichtet werden, alle Dokumente aus der Verwaltung und Verträge der Stadt mit Partnern aus der Wirtschaft dort einzustellen.

Um ihre Idee der transparenten Stadt durchzusetzen, hat das Bündnis eine Volksinitiative initiiert – und Erfolg gehabt. 15.119 Unterschriften haben sie am 9. Dezember dem Senat übergeben. „Nun muss sich die Bürgerschaft mit unserem Gesetzentwurf befassen“, sagt Gregor Hackmack von „Mehr Demokratie“.

Zurzeit regelt das Informationsfreiheitsgesetz den Zugang der Hamburger zu öffentlich relevanten Informationen. Es wurde 2006 von der CDU-Regierung verabschiedet. Das Gesetz sieht den Zugang zu Daten nur auf Antrag vor und hat zahlreiche Ausnahmen. Verträge der Stadt Hamburg mit Partnern aus der Wirtschaft können zum Beispiel nur selten eingesehen werden. „Wir fordern, dass die Stadt Informationen von sich aus veröffentlichen muss“, sagt Gerd Leilich von „Transparency International“ in Hamburg.

Eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht gäbe es nach dem Willen der Initiative nur noch in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Straf- und Disziplinarverfahren oder bei Steuererhebungsverfahren. Hackmack hofft, dass veröffentlichte Verträge dadurch bürgernäher und weniger korrupt würden: „Keiner wird etwas schreiben, wofür er sich dann öffentlich schämen muss“, sagt er.

„Die Stadt muss Informationen von sich aus veröffentlichen“

Gerd Leilich, Transparency International

Ob die Bürgerschaft dem Gesetzesentwurf zustimmt, ist unsicher. Die FDP hat zwar Interesse bekundet und die GAL ist sogar Mitglied des Bündnisses, doch CDU und SPD melden Bedenken an. „Das Transparenzgesetz kling zwar toll, ist aber rechtlich nicht möglich“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der CDU in Hamburg, Viviane Spethmann. Sie hält das bestehende Informationsfreiheitsgesetz für ausreichend. Alle Forderungen darüber hinaus würden Kernbereiche der Unternehmen angreifen, die im Grundgesetz geschützt seien.

Die SPD will sich die Vorschläge der Bürgerinitiative erst einmal anschauen und die Überweisung der Volksinitiative in den Rechtsausschuss beantragen. Man müsse jedoch aufpassen, dass die Stadt nicht handlungsunfähig würde. „Wir müssen schon sicherstellen, dass Wirtschaftsunternehmen weiter mit der Stadt Verträge abschließen können“, sagt der rechtspolitische Sprecher der Hamburger SPD, Urs Tabbert.

Gerd Leilich widerspricht den Zweiflern. Damit das Gesetz rechtlich haltbar sei, habe man es mit einem Verfassungsjuristen ausgearbeitet. Am einzelnen Stellen gäbe es sicher noch Möglichkeiten, nachzubessern – die „Essentials“ wolle man aber durchsetzen. Wenn die Bürgerschaft sich gegen den Gesetzentwurf entscheidet, soll ein Volksbegehren initiiert werden. Dafür braucht die Initiative 65.000 Unterschriften. Im September 2012 könnte dann ein Volksentscheid stattfinden. Hackmack ist optimistisch. „Wir haben es geschafft, eine Bewegung in Gang zu setzen“, sagt er. „Wenn es nötig ist, machen wir den Volksentscheid auf jeden Fall.“