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Archiv-Artikel

„Eine Gesinnungsdatei lehne ich ab“

NEONAZI-DATEI Eine gemeinsame Nutzung sensibler Daten durch Verfassungsschutz und Polizei ist rechtswidrig, sagt Datenschützer Thilo Weichert. Die simple Bejahung von rechter Gewalt rechtfertigt keine Überwachung

Thilo Weichert

■ Der promovierte Juist ist seit 2004 Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein. Er ist einer der profiliertesten Datenschützer Deutschlands. Zuvor war er unter anderem Berater der Bürgerkomitees zur Auflösung der Staatssicherheit sowie des Sächsischen Landtages tätig.

INTERVIEW CHRISTIAN RATH

Herr Weichert, am Dienstag soll im Bundeskabinett die sogenannte Neonazi-Datei auf den Weg gebracht werden. Wer soll darin erfasst werden?

Thilo Weichert: In der geplanten „Datei zur Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus“ sollen rechte Gewalttäter, gewaltbereite Rechtsextremisten und ihre Kontaktpersonen gespeichert werden.

Finden Sie als Datenschützer diese Auswahl richtig?

Natürlich müssen sich die Sicherheitsbehörden überlegen, wie sie rechten Terror künftig schneller erkennen. Aber sie dürfen dabei auch nicht übers Ziel hinausschießen. So genügt nach dem Gesetzentwurf bereits ein vager Anfangsverdacht einer rechten Gewalttat, um in der Datei gespeichert zu werden. Es sollte aber schon ein handfester, auf Tatsachen gestützter Verdacht vorliegen. Zweitens genügt nach dem Entwurf bereits, dass rechte Gewalt „bejaht“ wird, das erfasst bereits dumpfe Wirtshaussprüche, auch das geht zu weit. Zu umfangreich ist aber vor allem die Erfassung sogenannter Kontaktpersonen.

Der Entwurf verlangt immerhin, dass die Kontaktpersonen eine rechtsextremistische Einstellung haben und mit den gefährlichen Personen in nicht nur flüchtigem Kontakt stehen …

Ja, völlig uferlos ist der Entwurf nicht, aber er erlaubt dennoch, dass fast die ganze rechtsradikale Szene in die Datei gewaltbereiter Rechtsextremisten aufgenommen wird. Wer von denen kennt nicht irgendeinen, der Gewalt bejaht oder schon ausgeübt hat? Das geht in Richtung einer Gesinnungsdatei, das lehne ich ab.

Sie wollen also keine gläsernen Rechtsradikalen?

Kein Mensch soll gläsern sein, schon gar nicht für die Sicherheitsbehörden. Auch Rechtsextremisten haben einen Anspruch auf Datenschutz. Es geht bei dieser Datei ja auch gar nicht um die Erfassung neuer Daten, sondern um den Datenfluss bereits erhobener Daten zwischen den Sicherheitsbehörden, vor allem zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Dort liegt für mich auch das eigentliche Problem des Gesetzentwurfs.

Lehnen Sie die Zusammenarbeit von Geheimdienst und Polizei generell ab?

Nein, dies ist heute ja schon möglich und im Einzelfall auch sinnvoll. Eine Datenübermittlung sollte dann aber auch in jedem Einzelfall vorher geprüft werden. Wenn bestimmte Daten in einer Verbunddatei für alle Sicherheitsbehörden zugänglich sind, findet aber gerade keine Einzelfallprüfung mehr statt.

Um welche Art von Daten geht es dabei?

Zu den Grunddaten, die grundsätzlich ohne Prüfung für alle Sicherheitsbehörden sichtbar sind, zählen zum Beispiel Informationen über die Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen. Und zu den erweiterten Grunddaten, die nur im Eilfall ohne Prüfung sichtbar sind, gehören „Angaben zur Gefährlichkeit“ einer Person. Das sind wirklich keine harmlosen Daten.

Ist die gemeinsame Nutzung solcher Daten nur eine politische oder auch eine rechtliche Frage?

Ich sehe darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Verfassungsschutz sammelt Daten laut Gesetz schließlich schon im Vorfeld einer konkreten Gefahr. Es geht zu weit, wenn seine Daten ohne nähere Prüfung der Polizei zur Verfügung gestellt werden, die dann hoheitliche Befugnisse hat, zum Beispiel Menschen festnehmen und Wohnungen durchsuchen kann.

Die prüfungslose gemeinsame Nutzung von Daten gibt es ja auch bei der 2007 eingeführten Anti-Terror-Datei, in der gewaltbereite Islamisten gespeichert sind …

Die Neonazi-Datei ist der Anti-Terror-Datei weitgehend nachgebildet, und das Grundproblem, die gemeinsame Datennutzung von Polizei und Verfassungsschutz ohne Einzelfallprüfung, ist das gleiche. Deshalb wurde gegen die Anti-Terror-Datei bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht, über die das Bundesverfassungsgericht nächstes Jahr entscheiden will. Ich würde es begrüßen, wenn der Bundestag mit der Neonazi-Datei wartet, bis Karlsruhe über die Anti-Terror-Datei geurteilt hat.

Halten Sie die Klage für aussichtsreich?

Bis vor wenigen Wochen war ich ziemlich sicher, dass die Anti-Terror-Datei für verfassungswidrig erklärt wird. Seit der NSU-Terror bekannt wurde, hat sich allerdings die Stimmung gewandelt. Selbst Linke und Liberale sind jetzt für vereinfachten Datenfluss vom Verfassungsschutz zur Polizei. Ich befürchte, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht davon beeindrucken lässt.

Und Sie? Glauben Sie jetzt auch, dass so eine Datei sinnvoll und notwendig ist?

Nein, ich habe noch keine überzeugende Begründung gehört. Im Falle der Neonazi-Terrorgruppe NSU hat ja wohl auch der Verfassungsschutz keine Informationen über den Verbleib des untergetauchten Trios und dessen Verwicklung in die Mordserie gehabt. Was soll dann die Einrichtung eines gemeinsamen Datenpools bringen? Mir scheint, hier werden Pläne aus den Schubladen geholt, nur weil man sie angesichts der gegenwärtigen Stimmung für leicht durchsetzbar hält.

Die Neonazi-Datei soll auch zu „Recherche- und Analysezwecken“ mit „systematischen Abfragen“ genutzt werden. Ist ein derartiges Data-Mining zur Verdachtsschöpfung zulässig?

Wenn sich die Auswertung der Daten auf die Mitglieder einer ohnehin gewaltbereiten Szene beschränkt, habe ich mit solchen Analysen keine Probleme. Abzulehnen ist aber die Einbeziehung völlig Unbeteiligter, wie etwa bei der Auswertung von Fluggastdaten.