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Archiv-Artikel

Sonntagseinkauf auf dem Prüfstand

KONSUM Potsdam prüft nach der Niederlage vor Gericht, wann künftig geshoppt werden darf

Für eine Sondererlaubnis hätte ein „herausragend wichtiges öffentliches Interesse“ vorliegen müssen, entschied das Gericht

Der erste verkaufsoffene Sonntag des Jahres in Potsdam ist wegen eines gerichtlichen Verbots ins Wasser gefallen. Jetzt will die Stadt prüfen, ob sie an ihrer 10-Tages-Regelung pro Jahr festhält. Denn in Brandenburg sind im Ladenöffnungsgesetz lediglich sechs Sonntagsöffnungen erlaubt. Es sei jetzt alles offen, sagte ein Stadtsprecher am Sonntag. In den nächsten Tagen soll es erste Gespräche mit Stadtverordneten geben und bis Ende April voraussichtlich einen neuen Vorschlag.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte am Samstag in letzter Minute eine Sondererlaubnis von Oberbürgermeister Jann Jakobs außer Vollzug gesetzt. Noch am Freitag hatte der SPD-Politiker entgegen einer vorläufigen Verfügung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Läden öffnen dürfen. Dagegen war die Gewerkschaft Verdi erneut vorgegangen – mit Erfolg. Die Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters sei rechtswidrig, so das Gericht. (Az.: OVG 1 S 19/15)

Hintergrund des ganzen Hin und Her ist eine Verordnung der Stadt vom Dezember, die zehn Sonntagsöffnungen zulässt. Nach Angaben des Sprechers sollte in diesem Jahr das Ladenöffnungsgesetz so angewandt werden, dass zwar jedes Geschäft in Potsdam nur maximal sechsmal sonntags öffnen kann. Die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage sollten je nach Stadtteil aber variieren, sodass insgesamt in Potsdam zehn Sonntagsöffnungen zustande gekommen wären. „Nun müssen wir schauen, wie wir damit umgehen“, sagte der Stadtsprecher. „Jetzt geht es darum, dass der Einzelhandel Sicherheit bekommt.“

Bis Ende April werde den Stadtverordneten voraussichtlich ein neuer Vorschlag vorgelegt. Am 6. Mai könnte dann in der Versammlung entschieden werden, kündigte der Sprecher an.

Für eine Sondererlaubnis des Oberbürgermeisters hätte ein „herausragend wichtiges öffentliches Interesse“ vorliegen müssen, sagte der Gerichtssprecher nach der Entscheidung am Samstag. „Diese Voraussetzung ist laut Verwaltungsgericht nicht erfüllt, der Oberbürgermeister hat ein derartiges Interesse nicht begründen können.“ Die Stadt gab auf und verzichtete, noch am Samstag beim Oberverwaltungsgericht dagegen Beschwerde einzulegen.

Zum Verbot sagte ein weiterer Stadtsprecher: „Wir denken, das schädigt die Unternehmen und das Stadtimage.“ Die Kurzfristigkeit habe die Händler vor große Probleme gestellt. Verdi teilte dagegen mit, die Stadt sei seit Langem informiert gewesen, dass die Sonntagsöffnung voraussichtlich gekippt werde. Dass Jakobs noch am Freitag grünes Licht für Sonntag gab, bezeichnete die Gewerkschaft als „unverantwortlich“.